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RG, 12.10.1895 - Rep. I. 180/95 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Kann sich der im Inlande auf Zahlung einer im Inlande zu erfüllenden Forderung belangte ausländische Schuldner darauf berufen, daß die Forderung des inländischen Gläubigers durch das ausländische Gericht, dem der Schuldner unterworfen ist, mit Arrest belegt sei?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Arrest im Auslande
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 36, 355
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 30.04.1992 - IX ZR 233/90
Allgemeines Veräußerungsverbot bei Auslandsvermögen - Ermittlung ausländischen …
Der Anerkennung eines durch diese Maßnahmen begründeten Pfändungspfandrechts stehen Hindernisse nicht entgegen (vgl. RGZ 36, 355, 356; RG SeuffA 63 (1908) Nr. 27 S. 41, 42 f; Rosenbaum, Die Zwangsvollstreckung in Forderungen im internationalen Rechtsverkehr 1930 S. 33 f; Schack Rpfleger 1980, 175, 177 f; Canaris ZIP 1983, 647, 648 f; Jahr, Internationales Zwangsvollstreckungsrecht, in Ergänzbares Lexikon des Rechts Ordner 5 Gruppe 18 - 18/160 - Lieferung 35 August 1988 S. 2 f, 9 f; Gottwald IPRax 1991, 285, 288, 290). - BAG, 19.03.1996 - 9 AZR 656/94
Wirkung einer ausländischen Lohnpfändung
aa) Das Reichsgericht hat die Rechtswirkungen ausländischer Forderungspfändungen anerkannt, sofern der Drittschuldner im Ausland wohnte (Reichsgericht, Urteil vom 12. Oktober 1895 - I 180/95 - RGZ 36, 355, 357;… Urteil vom 18. Juni 1907, aaO; Urteil vom 3. November 1911 - VII 150/11 - RGZ 77, 250, 252).